Warum die Diakonie-Tarife für dich attraktiv sind

Die Diakonie bietet dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten für einen Job mit Sinn: Ob mit jungen oder alten Menschen, Personen mit Beeinträchtigungen oder in anderen schwierigen Lebenslagen. Wenn dir Menschen am Herzen liegen, bringst du bereits die wichtigste Grundeinstellung mit, um in einer unserer Einrichtungen zu arbeiten (siehe auch: Passen wir zu dir?). Unsere Diakonie-Tarife bieten dir einen verlässlichen Rahmen für eine attraktive Entlohnung und ansprechende Zusatzleistungen.
Ein Top-Gehalt für dich
Egal ob du am Anfang deines Berufslebens stehst oder schon viel Erfahrung mitbringst: Unsere Diakonie-Gehälter liegen häufig an der Spitze der Sozialwirtschaft und können mitunter auch mit der Industrie mithalten. Dies bestätigen immer wieder unabhängige Tarifvergleiche.
Regelmäßige Gehaltssteigerungen
Du musst dein Gehalt bei uns nicht selbst aushandeln - das übernehmen für dich die gewählten Mitarbeitendenvertretungen mit den Arbeitgebern. Dadurch erhältst du automatisch regelmäßige Gehaltsanpassungen.
Sicherer Arbeitsplatz
Wir bieten dir Chancen zum Wachsen. Karriereplanung für und mit engagierten Mitarbeitenden ist bei uns fester Bestandteil des Alltags. Verantwortung lohnt sich bei uns doppelt: Zum einen erhältst du mehr Gehalt als bei vielen anderen Anbietern, und vor allem gibt es bei uns umfangreiche Bildungsangebote auch nach der Ausbildung – mit digitalen Schulungen bis zum Promotionsstudium sind wir für ein Miteinander mit Perspektive gut aufgestellt.
Flexibilität
Unsere Arbeit bringt es mit sich, dass für und mit Menschen in allen Lebens- und Notlagen rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr gearbeitet wird. Familienorientierung und Verlässlichkeit sind uns wichtig. Wir haben die Diakonie-Tarife so gestaltet, dass eine möglichst zuverlässige Dienstplanung unterstützt wird. Viele Einrichtungen bieten auch Wunscharbeitszeiten an – informiere Dich direkt bei den Einrichtungen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Die Diakonie-Tarife enthalten umfangreiche Regelungen nicht nur für das eigentliche Gehalt: Bei uns kommen für viele Dienste Zulagen und Zuschläge oben drauf. Außerdem erhältst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld - in den meisten Tarifen als Jahressonderzahlung bezeichnet.
Extra-Zuschläge
Neben den Jahressonderzahlungen erhältst Du je nach Tätigkeit und Arbeitszeitmodell weitere Zulagen, z. B. wenn Du im Schichtdienst arbeitest.
Kinderzulage
Wir unterstützen deine junge Familie - auch finanziell. In den meisten Diakonie-Tarifen erhältst du zusätzlich zum staatlichen Kindergeld pro Kind eine monatliche Zulage von mindestens 90,57 Euro. Wer ein niedrigeres Grundgehalt oder mehrere Kinder hat, bekommt sogar noch mehr.
Betriebliche Altersvorsorge
Alle Diakonie-Tarife sind attraktiv für Dich – mit der zusätzlichen Altersversorgung gilt das in jungen Jahren genauso wie im späteren Ruhestand. Wir haben eine echte zusätzliche Altersversorgung, die fast vollständig von der Einrichtung übernommen wird und die sich mit mehreren hundert Euro zusätzlicher Rente auszahlen kann, wenn Du viele Jahre bei uns arbeitest. Darüber hinaus hast Du auch die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen für das Alter vorzusorgen und den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss on top zu erhalten.
ALTE TEXTE UND SORTIERUNG
Uns ist eins wichtig: Für Euch, die junge und alte, gesunde oder Menschen mit Handicap in schwierigen Lebenslagen professionell wie menschlich zugewandt dauerhaft begleiten, legen wir uns nicht nur ins Zeug, was die monatliche Bezahlung angeht. Denn Geld in den Tabellen ist nicht alles: Es lohnt sich daher auch ein Blick auf die vielen Leistungen der Diakonie-Tarife.
Die Diakonie-Tarife unterscheiden sich – aber sie haben auch einiges gemeinsam: Hier beschreiben wir die Leistungen, die für alle Diakonie-Tarife gelten.
Attraktive Gehälter
Dein Gehalt ist in der Diakonie überdurchschnittlich hoch – das gilt sowohl für den Berufseinstieg als auch mit Berufserfahrung. Dass unsere Gehälter häufig an der Spitze liegen, bestätigen die vielen Tarifvergleiche und der Vergleich mit den Durchschnittsgehältern.
Perspektiven und einen sicheren Arbeitsplatz
Wir bieten dir Chancen zum Wachsen. Karriereplanung für und mit engagierten Mitarbeitenden ist bei uns fester Bestandteil des Alltags. Verantwortung lohnt sich bei uns doppelt: Natürlich gibt es mehr Gehalt, und vor allem gibt es bei uns umfangreiche Bildungsangebote auch nach der Ausbildung – mit digitalen Schulungen bis zum Promotionsstudium sind wir für ein Miteinander mit Perspektive gut aufgestellt.
Regelmäßige Gehaltssteigerungen
Die Diakonie-Tarife werden immer wieder erhöht – das gehört zu unserem besonderen Weg dazu. Niemand muss um das eigene Gehalt feilschen.
Verschiedene Zulagen, z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Die Diakonie-Tarife enthalten umfangreiche Regelungen nicht nur für das eigentliche Gehalt: Bei uns kommen für viele Dienste Zulagen und Zuschläge oben drauf. In den meisten Diakonie-Tarifen ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Jahressonderzahlung bezeichnet.
Verlässliche Arbeitszeitregelungen
Unsere Arbeit bringt es mit sich, dass für und mit Menschen in allen Lebens- und Notlagen rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr gearbeitet wird. Wir haben die Diakonie-Tarife so gestaltet, dass eine möglichst verlässliche Dienstplanung unterstützt wird. Familienorientierung und Wunscharbeitszeiten sind längst für unsere Einrichtungen und Dienste kein Fremdwort mehr – informiere Dich bei den Einrichtungen direkt.
Eine wirklich attraktive zusätzliche Altersversorgung

Alle Diakonie-Tarife sind attraktiv für Dich – mit der zusätzlichen Altersversorgung gilt das in jungen Jahren wie im späteren Ruhestand. Wir haben eine echte zusätzliche Altersversorgung, die fast vollständig von der Einrichtung übernommen wird und die sich mit mehreren hundert Euro zusätzlicher Rente auszahlt, wenn Du viele Jahre bei uns arbeitest.
Noch mehr Benefits:
Attraktives Mitarbeiten vor Ort
Tolle Kolleginnen und Kollegen? Job-Ticket? Gesundheitsprogramme? Neben allen Leistungen des Diakonie-Tarifs gibt es noch viel mehr Punkte, die Deine Mitarbeit im wahren Leben in den Diensten und Einrichtungen vor Ort wirklich attraktiv machen.
Mehr Informationen erhältst Du auch auf den Homepages unserer Dienste und Einrichtungen vor Ort. Und natürlich in Deinem Kontakt- und Bewerbungsgespräch dort vor Ort!
Die Diakonie-Tarife im Detail
AVR Kinderzulage:
Der Kinderzuschlag im Diakonie-Tarif
Fast alle Diakonietarife enthalten eine AVR Kinderzulage. Der in den Diakonietarifen (häufig als AVR bezeichnet) verwendete Begriff für diesen Bestandteil des Diakonie-Gehalts lautet in vielen der Diakonietarife „Kinderzuschlag“. Die Regelungen enthalten meistens neben dem Grundbetrag sogenannte Sozialzuschläge. Die AVR Kinderzulage ist eine davon. Die nachstehenden Ausführungen und Berechnungen basieren exemplarisch auf dem Diakonie-Tarif Deutschland (also den AVR DD). Weitere regionale Diakonie-Tarife haben identische Regelungen.
Wie hoch ist die AVR Kinderzulage für das erste Kind?
Die AVR Kinderzulage ist von der Eingruppierung abhängig. Sie beträgt bei vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mindestens 90,57 €. Die AVR Kinderzulage sieht in den EG 1 bis EG 4 einen Erhöhungsbetrag von 5,11 € für das erste zu berücksichtigende Kind vor. Die AVR Kinderzulage im Diakonietarif Deutschland (AVR) beträgt so für ein Kind
in den EG 1 bis EG 4 AVR Kinderzulage in Höhe von 95,68 €,
in den EG 5 bis EG 13 AVR Kinderzulage in Höhe von 90,57 €.

Wie hoch ist die AVR Kinderzulage für zwei Kinder?
Die AVR Kinderzulage für das zweite Kind ist ebenfalls von der Eingruppierung abhängig. Neben dem Erhöhungsbetrag von 5,11 € für das erste zu berücksichtigende Kind beträgt der Erhöhungsbetrag für die AVR Kinderzulage im Diakonie-Tarif Deutschland 25,56 € in den EG 1 und EG 2 bzw. 20,45 € in der EG 3 und 15,34 € in der EG 4. Es gibt damit drei unterschiedliche Erhöhungsbeträge für die AVR Kinderzulage für das zweite Kind.
Die AVR Kinderzulage im Diakonietarif Deutschland (AVR) beträgt so für zwei Kinder
in den EG 1 und EG 2 AVR Kinderzulage in Höhe von 211,81 €,
in der EG 3 AVR Kinderzulage in Höhe von 206,75 €,
in der EG 4 AVR Kinderzulage in Höhe von 201,59 €,
in den EG 5 bis EG 13 AVR Kinderzulage in Höhe von 181,14 €.
Wie hoch ist die AVR Kinderzulage bei drei und mehr Kindern?
Die AVR Kinderzulage für das dritte Kind ist wie in den anderen Fällen von der Eingruppierung abhängig. Neben dem Erhöhungsbetrag von 5,11 € für das erste zu berücksichtigende Kind beträgt der Erhöhungsbetrag für die AVR Kinderzulage im Diakonie-Tarif Deutschland 25,56 € in den EG 1 und EG 2 bzw. 20,45 € in der EG 3 und 15,34 € in der EG 4 für jedes weitere Kind. Es gibt damit drei unterschiedliche Erhöhungsbeträge für die AVR Kinderzulage ab dem zweiten Kind.
Die AVR Kinderzulage im Diakonietarif Deutschland (AVR) beträgt so z.B. für drei Kinder
in den EG 1 und EG 2
AVR Kinderzulage in Höhe von 327,94 € und für jedes weitere Kind 116,13 €,
in der EG 3
AVR Kinderzulage in Höhe von 317,72 € und für jedes weitere Kind 111,02 €,
in der EG 4
AVR Kinderzulage in Höhe von 307,50 € und für jedes weitere Kind 105,91 €,
in den EG 5 bis EG 13
AVR Kinderzulage in Höhe von 181,14 € und für jedes weitere Kind 90,57.
Wer bekommt die AVR Kinderzulage?
Die AVR Kinderzulage ist in den Diakonietarifen an Voraussetzungen gebunden. Meistens ist die AVR Kinderzulage an den Bezug des staatlichen Kindergelds gekoppelt: Wer das Kindergeld bezieht, erhält die AVR Kinderzulage.
Wo fließt die AVR Kinderzulage mit ein?
Die AVR Kinderzulage fließt in die Jahressonderzahlung, in die Urlaubsvergütung und die zusätzliche Altersversorgung mit ein. Der Kinderzuschlag ist also ein echter Bestandteil des Diakonie-Gehalts – genaue Bestimmungen finden sich in den Diakonie-Tarifen (z.B. AVR DD, AVR Württemberg, AVR Sachsen, AVR Baden, AVR Mecklenburg-Vorpommern, AVR DWBO, AVR Mitteldeutschland und im BAT-KF).
Wann wird die AVR Kinderzulage gezahlt?
Die AVR Kinderzulage ist ein Bestandteil des Diakoniegehalts und wird mit dem Diakonie-Gehalt monatlich ausgezahlt. Bei Teilzeitarbeit wird die AVR Kinderzulage entsprechend des Arbeitszeitanteils berechnet. Dies sehen in der Regel alle Diakonietarife (AVR) vor.
Wo ist die AVR Kinderzulage geregelt?
In den Diakonietarifen gibt es jeweils genaue Regelungen für die AVR Kinderzulage. Im Diakonietarif Deutschland ist die AVR Kinderzulage in § 19a Kinderzuschlag AVR DD geregelt. Der Text im Diakonie-Tarif Deutschland ist unten angefügt.
Gibt es unterschiedliche AVR Kinderzulagen?
Einzelne Diakonietarife weichen von den Regelungen ab, wenn die Sozialpartner in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen sich darauf verständigt haben, stattdessen ein pauschal höheres Diakoniegehalt ohne Berücksichtigung der Kinder zu zahlen oder ein Familienbudget für familienfördernde Maßnahmen einzurichten. Weitere Informationen hierzu gibt es in den jeweiligen Diakonie-Tarifen.
Mehr Information zu AVR Kinderzulage in den Diakonie-Tarifen gibt es
Textauszug aus dem Diakonie-Tarif Deutschland zur AVR Kinderzulage
§ 19a Kinderzuschlag
(1) Kindergeldberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten auf Nachweis eines entsprechenden Bezuges für jedes Kind einen Kinderzuschlag in Höhe von 90,57 €.
(2) 1Der Kinderzuschlag erhöht sich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit Entgelt nach für das erste zu berück- für jedes weitere zu berück-
den Entgeltgruppen sichtigende Kind sichtigende Kind
EG 1 und EG 2 € 5,11 € 25,56
EG 3 € 5,11 € 20,45
EG 4 € 5,11 € 15,34.
2Dies gilt nicht für Kinder, für die das Kindergeld aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen abweichend von § 66 EStG oder § 6 BKGG bemessen wird; diese Kinder sind bei der Feststellung der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder nicht mit zu zählen.
(3) § 21 Abs. 1 findet Anwendung.
(4) 1Der Kinderzuschlag wird vom 1. des Monats an gezahlt, in den das für den Bezug maß- gebende Ereignis fällt. 2Er wird nicht mehr gezahlt für den Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tag vorgelegen haben.
Übergangsvorschrift:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 31. März 2001 in einem Dienstverhältnis standen, das am 1. April 2001 zu demselben Dienstgeber bzw. derselben Dienstgeberin fortbesteht und bei denen die Voraussetzungen des § 19a AVR nicht erfüllt sind, erhalten eine persönliche Zulage in Höhe des Betrages, der ihnen am 31. März 2001 als Ortszuschlag der Stufe 3 oder einer höheren Stufe zugestanden hat. Entsprechendes gilt bei Bezug des Sozialzuschlages gem. § 19a AVR a. F.
Die persönliche Zulage entfällt oder mindert sich um den auf ein Kind entfallenden Teil, soweit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter für das betreffende Kind kein Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) mehr zu- steht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKKG zustehen würde. Die persönliche Zulage wird durch allgemeine Entgelterhöhungen, Stufensteigerungen und Höhergruppierungen, jedoch pro Anlass nicht mehr als 51,13 €, aufgezehrt.
In Baden: Siehe Rundschreiben des Diakonischen Werkes Baden